Beim Ersttermin kann je nach Bedarf eine Untersuchung des ganzen Körpers erfolgen, sorgen Sie für bequeme Kleidung.
Sofern Unterlagen über Befunde (zum Beispiel CT-MRT, Röntgenbilder, Blutwerte) vorliegen, ist eine Einsichtnahme aufschlussreich. Wurde eine medikamentöse Behandlung durchgeführt, sollte dies nicht unerwähnt bleiben.
In der Regel wird zu Beginn der Behandlung eine Anamnese und eine genaue Untersuchung durchgeführt. Die osteopathischen Befunde und die daraus resultierende Vorgehensweise werden im Anschluss besprochen. Ist noch ausreichend Zeit, wird bereits beim Ersttermin mit der Behandlung begonnen.
Die Dauer einer Behandlung richtet sich nach der Befundung, in der Regel umfasst eine Einheit circa 30 Minuten.
Die Behandlungszeit in der Akutsprechstunde ist in der Regel kürzer.
Die meisten Privatversicherungen erstatten Heilpraktikerkosten. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Kasse. Nehmen Sie zum Ersttermin ihre Versichertenkarte mit.
Manche Gesetzlichen Kassen zahlen einen Teil Ihrer osteopathischen Behandlungen. Informieren Sie sich vor Beginn der ersten Therapie über die Kostenerstattung.
Die Kosten der Behandlungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker oder nach dem Hufelandverzeichnis abgerechnet. Sie entsprechen nicht den der Selbstzahler.
Selbstzahler:
Wochentag | Zeiten |
---|---|
Mo. - Mi. | 08:00 - 18:00 Uhr Termine nach Vereinbarung |
Do. |
8:00 - 12:00 Uhr Akutsprechstunde ohne Termin (Findet nicht in den Schulferien statt!) |
Fr. | 08:00 - 13:00 Uhr Termine nach Vereinbarung |